KWL-Prozess: Heininger verurteilt

4 Jahre und 11 Monate, so lautet das Urteil des LG Leipzig zum KWL-Skandal.

Ein durchaus angemessenes Urteil. Natürlich hat Heininger hier eine strafrechtliche Verfehlung begangen.

Was mir aber bitte keiner erzählen kann, das man das im Aufsichtsrat nicht hätte bemerken können: Unser Oberbürgermeister ist da anderer Meinung, nun gut. Das komische ist doch aber, dass nach Aufdeckung des Skandals offensichtlich schon eine bessere Kontrolle möglich ist.

Lieber Herr Oberbürgermeister, warum dann nicht auch vorher? Also nicht nur ein „Schönwetter-Oberbürgermeister“ sein.

Handeln Sie nicht erst wenn, es zu spät ist!